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Dunkle Silhouette einer Person beim Abseilen von einer steilen Felswand.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fixpunkt Kletterkurse
Feldstraße 62, 48477 Ibbenbüren
E-Mail: fixpunktkurse@gmail.com
Einzelunternehmen

 

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des Teilnehmers zu einem Kletterkurs oder Kletterausflug und der Bestätigung durch Fixpunkt Kletterkurse zustande. Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Anmeldeformular oder per E-Mail und wird nach Eingang der Anzahlung oder der vollen Zahlung verbindlich.

 

2. Kursangebot und Preise

Fixpunkt Kletterkurse bietet folgende Kursarten an:

  • Tageskurse für Einsteiger bis Fortgeschrittene mit einer Dauer von 2 bis 7 Stunden und Preisen von 60 € bis 220 €.

  • Begleitete Kletterausflüge, die keinen Kurscharakter haben, ab 6 Teilnehmern.
    Jeder Kurs hat eine maximale Teilnehmerzahl von 4 Personen.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für gebuchte Kurse erfolgt per Überweisung. Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt:

  • 50 % der Kursgebühr sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.

  • Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu überweisen.
    Die Bankverbindung wird mit der Rechnung mitgeteilt. Der Kurs ist erst dann verbindlich, wenn die erste Zahlung erfolgt ist.

 

4. Stornierung und Rückerstattung

  • Stornierung durch den Teilnehmer:

    • Bis 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge (abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr von 10 €).

    • Bei Stornierung innerhalb der letzten 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % des vollen Kursbetrags erhoben.

    • Bei Absage weniger als 7 Tage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.

  • Stornierung durch Fixpunkt Kletterkurse:
    Sollte Fixpunkt Kletterkurse den Kurs absagen oder verschieben müssen (z.B. bei Krankheit des Trainers oder unvorhersehbarem Wetter), wird den Teilnehmern ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr vollständig erstattet.

 

5. Haftung und Sicherheit

Die Teilnahme an Kursen, Ausflügen und anderen Veranstaltungen von Fixpunkt Kletterkurse erfolgt auf eigene Gefahr. Fixpunkt Kletterkurse übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden jeglicher Art, die während der Teilnahme an einem Kurs, Ausflug oder einer anderen Veranstaltung auftreten, es sei denn, diese sind durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten von Fixpunkt Kletterkurse verursacht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Sicherheitsvorgaben des Trainers und die Anweisungen strikt zu befolgen.

 

6. Teilnahmevoraussetzungen

  • Alter: Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Höchstaltergrenze liegt bei keiner festen Grenze, jedoch müssen Teilnehmer gesundheitlich in der Lage sein, die Anforderungen des Kurses zu erfüllen.

  • Gesundheitliche Anforderungen: Es wird erwartet, dass Teilnehmer sich vorab über ihre körperliche Verfassung bewusst sind. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Unsicherheiten (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) ist die Teilnahme nach vorheriger Rücksprache mit Fixpunkt Kletterkurse möglich.

  • Ausrüstung: Fixpunkt Kletterkurse stellt die notwendige Kletterausrüstung zur Verfügung (z.B. Klettergurt, Helm, Seile). Teilnehmer sollten bequeme Outdoor-Kleidung und festes, wetterfestes Schuhwerk tragen. Weitere Angaben sind den jeweiligen Kursinfos zu entnehmen.

 

7. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden von Fixpunkt Kletterkurse ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Kurskommunikation und zur Verwaltung gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung, die du auf unserer Website einsehen kannst.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Fixpunkt Kletterkurse in Ibbenbüren.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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